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Ro 2023/17/0002•Verwaltungsgerichtshof Ro 2023/17/0002
Ro 2023/17/0002Cour administrative suprême25 juil. 2023
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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