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Fr 2023/03/0008•Verwaltungsgerichtshof Fr 2023/03/0008
Fr 2023/03/0008Cour administrative suprême7 juil. 2023
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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