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Ra 2022/18/0120•Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/18/0120
Ra 2022/18/0120Cour administrative suprême10 nov. 2022
Die angefochtenen Erkenntnisse werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in Höhe von jeweils EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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