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Fr 2022/18/0021•Verwaltungsgerichtshof Fr 2022/18/0021
Fr 2022/18/0021Cour administrative suprême18 juil. 2022
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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