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Ra 2022/12/0176•Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/12/0176
Ra 2022/12/0176Cour administrative suprême11 nov. 2024
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Gutachten Ergänzung
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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