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Ra 2022/12/0055•Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/12/0055
Ra 2022/12/0055Cour administrative suprême21 nov. 2022
Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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