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Ra 2022/07/0012•Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/07/0012
Ra 2022/07/0012Cour administrative suprême16 nov. 2022
Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Verfahrensbestimmungen
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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