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Ra 2022/06/0010•Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/06/0010
Ra 2022/06/0010Cour administrative suprême20 avr. 2022
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Gemeinde Nüziders hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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