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Ro 2022/04/0021•Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/04/0021
Ro 2022/04/0021Cour administrative suprême10 juil. 2023
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Antrag der mitbeteiligten Partei auf Aufwandersatz wird abgewiesen.
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