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Ro 2022/03/0049•Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/03/0049
Ro 2022/03/0049Cour administrative suprême14 nov. 2022
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtwidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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