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Ra 2021/18/0366•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/18/0366
Ra 2021/18/0366Cour administrative suprême31 août 2022
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4
Das angefochtene Erkenntnis wird in Bezug auf die Erstrevisionswerberin wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und in Bezug auf den Zweitrevisionswerber wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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