projets
Ra 2021/18/0241•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/18/0241
Ra 2021/18/0241Cour administrative suprême12 juil. 2023
Kein Zuspruch KeinZuspruch von Aufwandersatz gemäß §58 Abs2 VwGG idF BGBl 1997/I/088
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Aufwandersatz findet nicht statt.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.