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Ra 2021/16/0037•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/16/0037
Ra 2021/16/0037Cour administrative suprême27 juil. 2023
Die Revision wird, soweit sie die Kraftfahrzeugsteuer betrifft, als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.327,68 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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