projets
Ra 2021/14/0410•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/14/0410
Ra 2021/14/0410Cour administrative suprême7 avr. 2022
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.