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Ra 2021/13/0060•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/13/0060
Ra 2021/13/0060Cour administrative suprême12 avr. 2022
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten
Die Revision wird betreffend Feststellung der Einkünfte für die Jahre 2005 bis 2007 als unzulässig zurückgewiesen.
Im Übrigen (Umsatzsteuer 2005 bis 2007) wird der angefochtene Beschluss wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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