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Ro 2021/12/0012•Verwaltungsgerichtshof Ro 2021/12/0012
Ro 2021/12/0012Cour administrative suprême25 juil. 2023
Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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