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Ra 2021/06/0162•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/06/0162
Ra 2021/06/0162Cour administrative suprême17 nov. 2022
Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5
I. den Beschluss gefasst:
Die Revisionen werden hinsichtlich der Spruchpunkte I. der angefochtenen Beschlüsse, soweit darin die Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand abgewiesen wurden, zurückgewiesen.
II. zu Recht erkannt:
Die Spruchpunkte I. der angefochtenen Beschlüsse werden, soweit darin die Beschwerden wegen Verspätung zurückgewiesen wurden, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Die Gemeinde Sibratsgfäll hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 2.212,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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