projets
Ra 2021/03/0005•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/03/0005
Ra 2021/03/0005Cour administrative suprême9 août 2021
Gutachten Ergänzung
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die als Revision zu wertende Revisionsbeantwortung der zweitmitbeteiligten Partei (Ö AG) wird zurückgewiesen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.