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Ra 2020/20/0052•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/20/0052
Ra 2020/20/0052Cour administrative suprême8 avr. 2020
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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