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Ra 2020/19/0111•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/19/0111
Ra 2020/19/0111Cour administrative suprême6 oct. 2020
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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