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Ra 2020/18/0451•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/18/0451
Ra 2020/18/0451Cour administrative suprême15 juil. 2022
I. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird insoweit zurückgewiesen, als sie sich gegen die Nichtzuerkennung des Status eines Asylberechtigten wendet.
II. zu Recht erkannt:
Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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