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Ra 2020/18/0172•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/18/0172
Ra 2020/18/0172Cour administrative suprême21 oct. 2020
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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