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Ra 2020/18/0120•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/18/0120
Ra 2020/18/0120Cour administrative suprême8 oct. 2020
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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