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Ra 2020/18/0102•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/18/0102
Ra 2020/18/0102Cour administrative suprême31 août 2020
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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