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Ra 2020/18/0009•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/18/0009
Ra 2020/18/0009Cour administrative suprême21 avr. 2020
Das angefochtene Erkenntnis wird im Anfechtungsumfang, somit insoweit, als damit die Abweisung des Antrags auf internationalen Schutz bestätigt wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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