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Ro 2020/16/0033•Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/16/0033
Ro 2020/16/0033Cour administrative suprême15 oct. 2020
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren an Aufwandersatz wird abgewiesen.
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