Ro 2020/16/0032•Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/16/0032
Ro 2020/16/0032Cour administrative suprême27 juil. 2023
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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