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Fr 2020/16/0005•Verwaltungsgerichtshof Fr 2020/16/0005
Fr 2020/16/0005Cour administrative suprême18 août 2020
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat der Antragstellerin Aufwendungen in der Höhe von 793,20 € binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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