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Ra 2020/13/0037•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/13/0037
Ra 2020/13/0037Cour administrative suprême27 août 2020
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 Euro binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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