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Ro 2020/12/0018•Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/12/0018
Ro 2020/12/0018Cour administrative suprême27 févr. 2023
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Zuspruch von Kosten findet nicht statt.
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