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Ra 2020/11/0087•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/11/0087
Ra 2020/11/0087Cour administrative suprême18 août 2020
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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