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Ro 2020/10/0008•Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/10/0008
Ro 2020/10/0008Cour administrative suprême24 août 2020
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerber haben der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.
Das Kostenbegehren der Bezirkshauptmannschaft VillachLand wird abgewiesen.
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