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Fr 2020/10/0001•Verwaltungsgerichtshof Fr 2020/10/0001
Fr 2020/10/0001Cour administrative suprême24 août 2020
Das Verfahren wird eingestellt.
Das Land Niederösterreich hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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