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Ra 2020/08/0030•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/08/0030
Ra 2020/08/0030Cour administrative suprême27 avr. 2020
Der Revision wird Folge gegeben.
Das angefochtene Erkenntnis wird dahingehend abgeändert, dass die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 29. November 2019 als unbegründet abgewiesen wird.
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