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Ra 2020/02/0127•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/02/0127
Ra 2020/02/0127Cour administrative suprême21 avr. 2022
Allgemein Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Parteiengehör Verwaltungsstrafverfahren
Das angefochtene Erkenntnis wird hinsichtlich der Spruchpunkte 1. und 3. sowie 5. wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund und das Land Niederösterreich haben dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von je € 673,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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