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Ra 2019/21/0362•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0362
Ra 2019/21/0362Cour administrative suprême30 avr. 2020
Besondere Rechtsgebiete
Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Nichterteilung von Aufenthaltstiteln nach § 57 AsylG 2005 richtet, zurückgewiesen.
Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Erstrevisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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