Ra 2019/20/0393•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/20/0393
Ra 2019/20/0393Cour administrative suprême2 mars 2020
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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