Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/19/0539

Ra 2019/19/0539Cour administrative suprême22 juin 2020

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/19/0539

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.06.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019190539.L01

Spruch

I. den Beschluss gefasst:

Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Abweisung des Antrages auf internationalen Schutz sowie die Nichterteilung eines Aufenthaltstitels gemäß § 57 Asylgesetz 2005 richtet, zurückgewiesen.

II. zu Recht erkannt:

Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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