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Ra 2019/19/0475•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/19/0475
Ra 2019/19/0475Cour administrative suprême19 juin 2020
I. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Nichtzuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten richtet, zurückgewiesen.
II. zu Recht erkannt:In seinem übrigen Umfang wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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