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Ra 2019/19/0332•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/19/0332
Ra 2019/19/0332Cour administrative suprême6 oct. 2020
I. Die Revision wird, insoweit sie sich gegen die Aberkennung des Status des Asylberechtigten und die Nichtzuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten richtet, zurückgewiesen.
II. Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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