Ra 2019/19/0116•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/19/0116
Ra 2019/19/0116Cour administrative suprême25 mai 2020
Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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