Ra 2019/18/0446•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/18/0446
Ra 2019/18/0446Cour administrative suprême17 janv. 2020
Besondere Rechtsgebiete
In seinem übrigen Umfang wird das angefochtene Erkenntnis (soweit die Beschwerde in Bezug auf die Rückkehrentscheidung, die Feststellung der Zulässigkeit der Abschiebung nach Gambia, die Bestimmung einer Frist für die freiwillige Ausreise sowie das Einreiseverbot abgewiesen wurde) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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