Ra 2019/18/0303•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/18/0303
Ra 2019/18/0303Cour administrative suprême13 nov. 2019
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4
Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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