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Ra 2019/18/0083•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/18/0083
Ra 2019/18/0083Cour administrative suprême15 oct. 2020
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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