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Ra 2019/12/0082•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/12/0082
Ra 2019/12/0082Cour administrative suprême30 avr. 2020
Amtssachverständiger der Behörde beigegeben Amtssachverständiger der Behörde zur Verfügung stehend Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Behördenorganisation Besondere Rechtsgebiete Gebühren Kosten Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten Trennbarkeit gesonderter Abspruch
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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