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Ra 2019/09/0151•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/09/0151
Ra 2019/09/0151Cour administrative suprême20 oct. 2020
Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 Euro binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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