Ro 2019/08/0003•Verwaltungsgerichtshof Ro 2019/08/0003
Ro 2019/08/0003Cour administrative suprême3 avr. 2019
Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit
Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Die Kärntner Gebietskrankenkasse hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
Der Wiedereinsetzungsantrag der belangten Behörde gegen die Versäumung der Frist zur Erstattung der Revisionsbeantwortung wird zurückgewiesen.
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