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Fr 2019/05/0026•Verwaltungsgerichtshof Fr 2019/05/0026
Fr 2019/05/0026Cour administrative suprême17 avr. 2020
Das Verfahren wird eingestellt.
Die Stadt S hat den antragstellenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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