Ra 2019/01/0496•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/01/0496
Ra 2019/01/0496Cour administrative suprême24 mars 2020
Besondere Rechtsgebiete Trennbarkeit gesonderter Abspruch
Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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