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Ra 2019/01/0368•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/01/0368
Ra 2019/01/0368Cour administrative suprême23 avr. 2020
Anforderung an ein Gutachten Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Gutachten Ergänzung
Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit es den Drittrevisionswerber betrifft, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften, im Übrigen wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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